Ratgeber

Ein Todesfall ist eingetreten, überlegen Sie in aller Ruhe, welche Schritte Sie vornehmen wollen und jene, die unbedingt sein müssen. Lassen Sie sich auf jeden Fall die nötige Zeit.

 

Wir unterstützen und helfen Ihnen gerne unverbindlich zu jeder Zeit.

 

Möglicher Ablauf in fünf Schritten

  1. Benachrichtigung des Hausarztes oder Notfallarztes (die Polizei bei Unfällen)
  2. Benachrichtigung des Bestatters
  3. Benachrichtigung der Wohngemeinde (evtl. Sterbeort), Arbeitgeber, Krankenkasse, Versicherungen, Banken usw.
  4. Benachrichtigung eines Pfarramtes (je nach Konfession)
  5. Aufsetzen und erstellen von Todesanzeigen (Zeitung, Brief, Telefon, Mail usw.)

Benachrichtigung des Arztes

Der Hausarzt oder Notfallarzt stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus, die es später braucht für das Zivilstandsamt, die Wohngemeinde, die Versicherungen usw. Bitte am Verstorbenen wenn immer möglich keine Veränderungen vornehmen, bis der Arzt das amtliche Dokument erstellt hat. (Bei Unfällen und unklaren Todesfällen bitte Polizei verständigen).

 

Benachrichtigung des Bestatters

Grundsätzlich bestimmen Sie, welchen Bestatter Sie gerne möchten, vor allem in  Spitälern und Heimen gibt dies oft Verwirrung !

 

 

 

Wir als Bestatter fragen über evtl. bereits bekannte Bestattungswünsche

 

  • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung (Kremation)?

 

  • Wie möchten Sie sich vom Verstorbenen verabschieden (Ort, Kleidung, Sarg, Urne usw.)?

 

  • Besteht die Möglichkeit für eine Aufbahrung im Trauerhaus, im Aufbahrungsraum der Wohngemeinde, im  Krematorium oder an einem gewünschten Ort?
  • Haben Sie bereits Abschied genommen am Sterbebett und wünschen keine Aufbahrung ?

 

Dieses Abschied nehmen kann sehr individuell sein und soll für die Angehörigen stimmen und in guter Erinnerung bleiben.

 

Benachrichtigung der Gemeinde

  • Es ist in jedem Fall die Wohngemeinde innerhalb zwei Tagen (48 Std.) zu benachrichtigen. Mitnehmen, wenn vorhanden: Familienbüchlein, Todesbescheinigung, Ausweis des Verstorbenen.

 

  • Ist der Sterbeort ausserhalb der Wohngemeinde, so ist das zuständige Zivilstandsamt der Region vorgängig zu benachrichtigen. Melden Sie sich trotzdem bei der Gemeinde am Wohnort.

 

  • Die Anmeldung für eine Kremation (Einäscherung im Krematorium) erfolgt in der Regel durch die Wohngemeinde.

 

  • Die Wohngemeinde ist auch meistens zuständig für den örtlichen Friedhof (jede Gemeinde hat ein eigenes Friedhofreglement). Die Angehörigen werden gefragt über die Art des Grabes. Zum Beispiel: Erdbestattungsgrab, Urnengrab, Einzelgrab, Familiengrab, Gemeinschaftsgrab, in freier Natur usw. 

 

Benachrichtigung der Versicherungen, Unfall- oder Lebensversicherung, Suva durch Arbeitgeber, Krankenkasse  usw.

 

Benachrichtigung Pfarramt

  • Für eine Abdankung (Gottesdienst) vor oder nach der Beisetzung. Termin vereinbaren für Abdankung und Beisetzung (Vorsicht mit Termin bei Kremation)  Gestaltung der Abschiedsfeier, Musik, Lebenslauf usw.

 

  • Auch Konfessionslose haben die Möglichkeit, eine Abschiedsfeier in einer Kirche oder in einer Abdankungshalle abzuhalten (zum Beispiel Seelsorger, Theologen, Psychologen oder freie Redner etc.)

 

  • Grundsätzlich kann eine Beisetzung in jeder beliebigen Gemeinde stattfinden. Der Grabplatz ist jedoch in der eigenen Wohngemeinde meistens kostenlos.

Benachrichtigung Verwandte und Publikationen

  • Nächste Verwandte direkt benachrichtigen

 

  • Vereine, Vorstände usw. benachrichtigen

 

  • Publikation in Zeitung oder Todesanzeigen (Danksagungen, Lebenslauf usw.) – Habe ich genug Hilfe, dies alles zu bewältigen ?

 

  • Brauche ich jemand, der mir in diesen Tagen beisteht ?

All diese Schritte und Fragen könnten auch schon zu Lebzeiten festgehalten und beantwortet werden.

 

Wir können Ihnen in all diesen Aufgaben und Fragen helfen oder sogar eine unverbindliche Bestattungsanordnung erarbeiten.

 

Haben Sie noch Fragen? Zögern Sie nicht, wir beraten und helfen Ihnen gerne.